Sachkundevorbereitung
nach §34a GewO
Seit dem 01.01.2003 sind die Anforderungen für eine Bewachungsaufgabe, insbesondere für die im tatsächlich öffentlichen Bereich ausgeführten Tätigkeiten, erhöht worden. Wer viel mit Menschen zu tun hat, kann in verschiedenen Situationen Fehler machen. Damit so etwas später nicht passiert, müssen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen in verschiedenen Sachgebieten besonders gut geschult werden.
Im Sicherheitsgewerbe ist für fast alle Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt. Wenn Sie beispielsweise als Sicherheitskraft bei verschiedenen Events tätig sein möchten, benötigen Sie zuvor den passenden Unterricht nach §34a GewO und müssen die entsprechende IHK-Prüfung bestanden haben. Erst dann dürfen Sie als Sicherheitskraft bei Events, Veranstaltungen, Gastgewerblichen Diskotheken und/oder Revierstreifen arbeiten.

Kursdetails
Zielgruppe
Menschen mit Bereitschaft in der Sicherheitswirtschaft zu arbeiten
Dauer der Ausbildung
4 Wochen
Inhalt der Maßnahme
– Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Gewerberecht
– Datenschutz
– Unfallverhütungsvorschriften
– Straf- und Verfahrensrecht
– Bürgerliches Recht
– Umgang mit Waffen
– Umgang mit Menschen
– Grundzüge der Sicherheitstechnik
– Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK
Unterrichtszeiten
Vollzeit Mo – Fr von 08:30 – 16:30 Uhr
Zulassungsvoraussetzungen
mindestens 18 Jahre Deutsch in Wort und Schrift
Förderungen
Um die IHK-Sachkundeprüfung zu absolvieren und sich vorzubereiten, ist es je nach aktueller Situation und Personenstand möglich, eine entsprechende Förderung und damit verbundene Kostenübernahme zu erhalten. Abhängig Ihrer Situation könnten die Kosten von Leistungsträgern übernommen werden, zu denen beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur zählen. Unabhängig dieser möglichen Förderung erhalten Sie Leistungen, die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit stammen, dennoch. Zusätzlich profitieren Sie in einigen Fällen von einem Zuschuss für die Fahrtkosten oder der Übernahme für eine Kinderbetreuung.
Kosten
auf Anfrage
Abschluss
Nach Beendigung des Vorbereitungskurses sind die Teilnehmer in der Lage, die Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen. Nach der Prüfung ist es Ihnen nicht nur möglich in nahezu allen Bereichen der privaten Sicherheitswirtschaft zu arbeiten sondern darüber hinaus können Sie wahlweise auch ein eigenes Unternehmen mit Sicherheitsdienstleistungen gründen.