Bildungsgutschein:

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft. Ganz konkret umfasst die Zielgruppe Empfänger von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie beschäftigte Arbeitnehmer, insbesondere aus kleineren und mittleren Unternehmen.

Ziel des Bildungsgutscheins ist die Rückkehr in den Arbeitsmarkt, also der Abbau von Qualifikationsdefiziten und die dauerhafte berufliche Eingliederung. Ob eine Förderung gewährt wird, hängt vor allem von der Arbeitsmarktenwicklung vor Ort und der Einschätzung der Arbeitsagentur ab, wie die Vermittlungschance nach der Weiterbildung aussieht.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Bildungsgutschein ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Danach startet die Suche nach einer passenden zertifizierten Maßnahme.

 

 

Höhe der Förderung

Die Agentur für Arbeit übernimmt beim Bildungsgutschein alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung.

So funktioniert’s

  • Lassen Sie sich bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit beraten. Der dort ausgestellte Bildungsgutschein mit Bildungsziel, Geltungsdauer des Gutscheins und Region des Kurses belegt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, und sichert Ihnen die Kostenerstattung für die Weiterbildung zu.
  • Suchen Sie sich einen geeigneten zertifizierten Kurs aus. Die Agentur für Arbeit hält Listen mit geförderten Angeboten bereit. Der Bildungsgutschein ist drei Monate gültig.
  • Die Bildungsstätte legt die Bestätigung Ihrer Aufnahme in die Weiterbildung vor Beginn der zuständigen Agentur für Arbeit vor.