Qualifizierungschancengesetz
Mit dem neu eingeführten Qualifizierungschancengesetz bietet die Bundesagentur für Arbeit Unternehmern und Mitarbeitern ein breites Spektrum an attraktiven Förderbedingungen.

Mit dem neu eingeführten Qualifizierungschancengesetz bietet die Bundesagentur für Arbeit Unternehmern und Mitarbeitern ein breites Spektrum an attraktiven Förderbedingungen.
Ob und mit bis zu wieviel der einzelne Arbeitnehmer gefördert wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehören u.a.
- Alter des Arbeitnehmers
- Aus- oder Weiterbildungsart
- Betriebsgröße
Welche Möglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Unternehmer bei dem jeweils zuständigen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und Arbeitnehmer(-innen) bei den zuständigen Beratungsstellen der Arbeitsagentur oder Jobcenter.
Um Ihnen eine grobe Übersicht zu geben, haben wir an dieser Stelle einen Entscheidungsbaum erstellt, der Ihnen bereits eine Richtung vorgibt.
Wann kann gefördert werden ?
- Sofern der Beschäftigte bereits über einen Berufsabschluss verfügt, muss dieser in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen
- Der Beschäftigte darf in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer beruflichen Weiterbildung nach §82 SGB iii teilgenommen haben.
- Die Maßnahme dauert mehr als 160 Unterrichtsstunden
- die Maßnahme muss nach AZAV zertifiziert sein
Was kann nicht gefördert werden ?
- kurzfristige Fortbildungen, die rein arbeitsplatzbezogen sind und im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen
- Der Arbeitgeber darf zur Durchführung der Weiterbildung gesetzlich nicht verpflichtet sein.
- Es darf sich nicht um Fortbildungsziele nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) handeln (z.B.: Meister-, Techniker- oder Fachwirtfortbildungen)
Was können wir für Sie tun ?
Sie möchten eine unserer Maßnahmen nutzen und haben Fragen dazu?
Oder Sie sind ein Unternehmen und haben nicht die gewünschte Maßnahme in unserem Portfolio gefunden?
Dann können Sie:
- Uns anrufen unter 0341/69.764.1040
- uns eine mail zusenden an: Info@Akademie-Weisenstein.de
- unser Kontaktformular nutzen